Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

Unternehmenskäufe

Der Abschluss von Unternehmenskäufen folgt einer ganz eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Logik. Wer diese nicht kennt, kann hier nicht richtig beraten. So muss der Anwalt verstehen, wie beispielsweise auf Basis von Stichtagsbilanzen Kaufpreisansprüche bestimmt werden, wie Steuerrisiken zugeordnet werden und welche Aufklärungspflichten für den Verkäufer bestehen. Anglo-amerikanische Rechtsfiguren wie „Earn-Out“, „MAC-Klausel“ oder „Tax Indemnities“ sind hier oft Ausgangspunkt von Streitigkeiten. 

Unsere Anwälte haben in der Vergangenheit in dieser oder anderer (*) Einheit eine Vielzahl solcher Auseinandersetzungen betreut und auch den Verkauf von Unternehmen anwaltlich begleitet. Wir kennen die Mechanik solcher Transaktionen. Diese Erfahrung hilft uns, M&A bezogene Streitigkeiten besser zu verstehen und effizient zu lösen.

Referenzmandate

  • Vertretung mehrerer Unternehmensverkäufer in einem DIS-Schiedsverfahren im Rahmen einer Post-M&A Streitigkeit betreffend die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten.
  • Vertretung eines Privat-Equity-Fund in einem staatlichen Gerichtsverfahren wegen Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit Bilanzmanipulationen.
  • Verteidigung eines Schifffahrtsunternehmens gegen die Klage mehrerer Unternehmensverkäufer auf Zahlung eines Earn Out vor staatlichen Gerichten.
  • Verteidigung eines internationalen Konzern in einem Post M&A-Schiedsverfahren (DIS) gegen eine Zahlungsklage gestützt auf einen Freistellungsanspruch im SPA für kartellrechtliche Sachverhalte. *
  • Vertretung eines Industrieunternehmens im einem DIS-Schiedsverfahren betreffend eine Ausgleichszahlung aufgrund einer gescheiterten Unternehmenstransaktion. *

Ausgewählte Schiedsrichtermandate

  • Vorsitzende Schiedsrichterin in einem DIS-Schiedsverfahren bzgl. Streitigkeiten aus einem Geschäftsanteilskaufvertrag (Ansprüche aus Bilanzgarantien, vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen).

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern lähmen oft das operative Geschäft. Das gilt in familiär geprägten mittelständischen Unternehmen oder in Joint-Ventures, durchaus aber auch in Großunternehmen. Mehr noch als in anderen Rechtsgebieten gilt es hier, die Streiterledigung schnell und effizient voranzutreiben, damit sich das Unternehmen wieder auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann.

Wir haben erhebliche Erfahrungen bei solchen Auseinandersetzungen, wie der Vertretung großer Aktiengesellschaften in Anfechtungsverfahren von Hauptversammlungsbeschlüssen, Gesellschaftern bei Streitigkeiten mit Mitgesellschaftern oder Spruchverfahren um die Abfindung von Aktionären nach Maßgabe eines zu bestimmenden Unternehmenswertes.

Referenzmandate

  • Vertretung einer Betreibergesellschaft eines Offshore-Windparks im Zusammenhang mit einer Mezzanine-Finanzierung in einem DIS-Schiedsgerichtsverfahren.
  • Vertretung einer Gesellschaft in einem DIS-Schiedsgerichtsverfahren sowie in parallelen staatlichen Gerichtsverfahren in einer Joint-Venture-Streitigkeit sowie Beschlussanfechtungen.
  • Vertretung einer Gesellschaft in einem staatlichen Gerichtsverfahren wegen der Einziehung von Anteilen an einer GmbH.
  • Vertretung eines international agierenden Handelshauses in einem ICC-Schiedsgerichtsverfahren im Zusammenhang mit Streitigkeiten bei einem Joint Venture.

Ausgewählte Schiedsrichtermandate

  • Vorsitzende Schiedsrichterin in einem Schiedsverfahren zwischen Gesellschaftern über die Verletzung von Wettbewerbsverboten und Verwirkung von Vertragsstrafeversprechen.